06.09.2024


Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmeerklärung regelt das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). 

 

Startrecht / Änderungen / Ab - und Ummeldungen / Übertragung / Sonstiges 

  • Das Angebot ist freibleibend, die Anmeldung ist rechtsverbindlich und das Startrecht wird mit Aufnahme in die Startliste erworben. Der Startplatz ist nicht übertragbar. 
  • Die Teilnahme unter einem falschen Namen ist ein grober Verstoß gegen die Ausschreibung und führt zur Disqualifikation sowie zu einer Sperre für die Teilnahme am Gassenlauf von 3 Jahren. Die Erstattung einer Strafanzeige bleibt vorbehalten. 
  • Änderungen der Ausschreibung, des Reglements und der Strecke behält sich die Organisation vor. Bei Abmeldung wegen Krankheit bis spätestens 3 Tage vor dem Rennen, wird nach Vorlage eines ärztlichen Attestes das eingezahlte Startgeld abzüglich 5 € Bearbeitungsgebühr erstattet, erfolgt die Abmeldung später ist eine Erstattung nicht mehr möglich. 
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 
  • Die Abmeldung ist bis zum 25.08.2023 möglich, hierfür fallen Gebühren von 5 € an, danach ist eine teilweise Rückerstattung nicht mehr möglich.
  • Die Ummeldung auf eine andere Strecke ist bis zum 29.08.2023 möglich, hierfür fallen Gebühren von 5 € an, danach sind nur noch Ummeldungen vor Ort möglich und kosten 5 €. 
  • Quittungen können nur bei Barzahlung vor Ort erteilt werden. Bei Überweisung des Startgeldes ist der übersandte Startpass in Verbindung mit dem Kontoauszug der Zahlungsnachweis. 

 

Haftungsausschluss 

  • Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung des Wettbewerbes ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettbewerb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. 
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mitglieder und Teilnehmer oder Gäste der Veranstaltung bei der Ausübung des Sports, bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten oder bei einer sonstigen für den Veranstalter erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind. 
  • Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. 
  • Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. 
  • Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Startpass oder dem abschicken des Online-Formulars, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt. Mit der Unterschrift auf dem Startpass bzw. dem Absenden des Online-Formulars wird weiter erklärt, dass jedem Teilnehmer bekannt ist, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten ist. 
  • Durch die erlaubte unentgeltliche Abgabe oder Lagerung von Sachen in zur Verfügung gestellten Bereichen entsteht ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag mit dem Veranstalter. Es werden in diesem Zusammenhang keine Pflichten des Veranstalters ausgelöst bzw. begründet, weder im Sinne der Aufbewahrung und späteren Herausgabe, noch von Schutz- oder Fürsorgepflichten. 

 

Datenverarbeitung / Foto - Film - Ton

  • Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Benutzung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung, ein. 
  • Die Einwilligung erstreckt sich auf die Veröffentlichung und Darstellung der personenbezogenen Teilnehmerdaten in Starter- und Ergebnislisten, in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programm- und Ergebnisheft), sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet. Je nach Liste sind dies Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Team, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten). 
  • Mit der Anmeldung wird das Einverständnis erklärt, dass die erfassten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Veranstaltung, durch den Veranstalter bzw. den Ausrichter sowie dem beauftragten Dienstleister für Zeitmessung, medizinische Betreuung, Verwaltung der Anmeldungen und weiterer Services (z.B. SMS Benachrichtigung, Streckenverfolgung, Streckenfotos u.ä.) EDV-technisch erfasst, be- und verarbeitet sowie gespeichert werden dürfen. 

 

Wettkampfverhalten / Ausfall

  • Teilnehmer unter 18. Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung (siehe Meldekarte). Mit der Anmeldung bestätigen die gesetzlichen Vertreter des/der Minderjährigen, dass keine gesundheitlichen/ärztliche Bedenken gegen eine Teilnahme des Kindes an breitensportlichen Wettkampfaktivitäten vorliegen. 
  • Nicht erkennbare Startnummern gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ein Wechsel der Wettkampfstrecke während des Wettbewerbes ist nicht möglich. Die Leistungen werden nur vorangemeldeten Teilnehmern garantiert. 
  • Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, eine Disqualifikation auszusprechen und den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen. 
  • Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die die Veranstalter und Ausrichter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

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